Analog der Gaspreisbremse entlastet die Bundesregierung ab Januar 2023 bis voraussichtlich Ende 2023 – eine Verlängerung bis April 2024 ist vorgesehen – private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen beim Strompreis. Verbraucher und Verbraucherinnen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh profitieren von der Strompreisbremse. Für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Strompreis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % der Jahresverbrauchsprognose werden zum vertraglich festgelegten Preis abgerechnet.
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 im Rahmen Ihrer monatlichen Abschläge berücksichtigt, vorausgesetzt Ihr aktuell vertraglich vereinbarter Arbeitspreis liegt über 40 ct/kWh. Da die Strompreisbremse rückwirkend für Januar und Februar gilt, werden wir diese beiden Monate bei der Berechnung selbstverständlich berücksichtigen. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir informieren Sie zeitnah über Ihren neuen Abschlagsplan.
Die Strompreisbremse wird genauso wie die Gaspreisbremse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung finanziert.