Was ist unter der Gaspreisbremse zu verstehen?
Die Gaspreisbremse gilt ab dem 01. März 2023 bis voraussichtlich Ende 2023, wobei eine Verlängerung bis April 2024 vorgesehen ist. In diesem Zeitraum garantiert der Staat privaten Haushalten sowie kleineren und mittleren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh einen Gaspreis von 12 ct/kWh (brutto) für80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde – sprich für die restlichen 20 % des Jahresverbrauchs – wird der vertraglich festgelegte Arbeitspreis berechnet.
Was ist unter der Strompreisbremse zu verstehen?
Analog der Gaspreisbremse entlastet die Bundesregierung ab Januar 2023 bis voraussichtlich Ende 2023 – eine Verlängerung bis April 2024 ist vorgesehen – private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen beim Strompreis. Verbraucher und Verbraucherinnen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh profitieren von der Strompreisbremse. Für 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Strompreis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % der Jahresverbrauchsprognose werden zum vertraglich festgelegten Preis abgerechnet.